Die Rechtsanwaltskanzlei Büntemeyer bietet effektive Strafverteidigung und kompetente Beratung auf dem Gebiet des Strafrechts in Wiesbaden, Mainz, Frankfurt & Umgebung. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für ein Erstgespräch.
Herzlich Willkommen in der Kanzlei Büntemeyer in Wiesbaden. Als Anwalt für Strafrecht habe ich mich mit meiner Kanzlei auf die Strafverteidigung sowie die Opferhilfe spezialisiert und werde bundesweit für Sie tätig.
Meinen Mandanten biete ich eine kompetente Beratung und effektive Verteidigung in allen Bereichen des Strafrechts. Sie und Ihre Interessen stehen für mich immer an erster Stelle.
Da jedes Anliegen individuell ist, entwickle ich eine speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Verteidigungsstrategie. Ich stehe Ihnen als Strafverteidigerin während des gesamten Strafverfahrens zur Seite und kämpfe dafür, dass Ihre Rechte und Interessen gewahrt werden.
Wenn Ihnen der Vorwurf einer Straftat gemacht wird, bewahren Sie zunächst Ruhe, machen Sie keine Aussage und kontaktieren Sie mich telefonisch, per Email oder füllen Sie das Kontaktformular aus. Ich nehme Einsicht in die Ermittlungsakten und entwickle gemeinsam mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie, die auf Ihren persönlichen Fall zugeschnitten ist.
Die Kanzlei Büntemeyer ist 24h für ihre Mandanten da. In dringenden Notfällen, wie etwa einer Verhaftung oder Durchsuchung, erreichen Sie mich Tag und Nacht unter der unten angegebenen Notfall-Nummer.
Strafverteidigung
Opferhilfe
Ordnungswidrigkeiten
Kapitalstrafrecht
Unter das Kapitalstrafrecht fallen Tötungsdelikte und Verbrechen, die den Tod eines Menschen zur Folge haben. Aufgrund der hohen Straferwartung ist es wichtig, einen engagierten Verteidiger an seiner Seite zu haben.
Vermögensstrafrecht
Delikte des Vermögensstrafrechts sind beispielsweise Betrug, Untreue, Hehlerei, Diebstahl oder auch Unterschlagung. Wenn Ihnen ein solcher Vorwurf gemacht wird, stehe ich Ihnen gern zur Seite.
Betäubungsmittelstrafrecht
Dieses Teilgebiet des Strafrechts ist im BtMG geregelt. Strafbar sind hiernach Handel, Herstellung, aber auch Erwerb und Besitz. Das Verfahren birgt einige Besonderheiten auf die es zu achten gilt.
Sexualstrafrecht
Kaum ein anderer strafrechtlicher Vorwurf ist mit derartigen Belastungen verbunden. Mein Ziel ist es daher, das Verfahren schnell und diskret zu beenden und so die öffentliche Verhandlung zu vermeiden.
Verkehrsstrafrecht
Eine kleine Unachtsamkeit, ein Glas zu viel: Ein Unfall ist schnell passiert. Die Folgen können, neben der Strafe, der Führerscheinentzug und zivilrechtliche Ansprüche sein. Lassen Sie sich daher frühzeitig beraten.
Jugendstrafrecht
Das Jugendstrafrecht gilt für Täter von 14 bis maximal 21 Jahre und beinhaltet einige prozessuale Besonderheiten. Sie sind Jugendlicher, Heranwachsender oder Elternteil, dann berate ich Sie gern zu diesem Thema.